Vernehmlassung zum VI. Nachtrag zum Jagdgesetz
Wald St. Gallen & Liechtenstein nimmt Stellung zum VI. Nachtrag zum Jagdgesetz
WaldSGbegrüsst grundsätzlich die geplanten Anpassungen des Jagdgesetzes. Besonders wichtig sind für die Waldeigentümer die Regulation des Rotwildbestandes und die Verhütung von Wildschäden.
Beim Rotwild fordert WaldSG mehr Verbindlichkeit und eine konsequente Ausrichtung der Abschussplanung an den tatsächlichen Beständen. Vorgeschlagen wird, die bisherigen Rotwild-Hegegemeinschaften durch 6 bis 10 vom Kanton festgelegte Rotwildräume zu ersetzen. Damit sollen Abschussvorgaben flexibler und über Reviergrenzen hinweg umgesetzt werden können.
Auch beim Biber sieht WaldSG Handlungsbedarf. Angesichts der wachsenden Population sollen Schutz- und Präventionsmassnahmen frühzeitig greifen und auch private Anlagen sowie forstliche Erschliessungswege berücksichtigen.
Ziel muss ein Wald sein, der sich trotz Klimawandel natürlich verjüngen und an veränderte Bedingungen anpassen kann. Übermässiger Wildeinfluss darf diesen notwendigen Waldumbau nicht behindern.