Wildschaden Meldeformular
Wildschäden im Wald melden
Die Koexistenz von Wald und Wild ist naturgegeben und in der Wald- und Jagdgesetzgebung verankert. Die kantonalen Wald- und Jagdplanungen haben diese Koexistenz mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen sowie auch zeitlich und räumlich zu fördern. Trotzdem ist die Koexistenz von Wald und Wild seit jeher ein ständiges Spannungsfeld. Dies führt nicht selten zu grossen Diskussionen und im schlechteren Fall zu Eskalation. Je nach Interessensgruppierung werden die Themen angepasste Wildbestände und die Rahmen-bedingungen für einen nachhaltigen und robusten Jungwaldaufwuchs sehr unterschiedlich interpretiert.
Reh, Gämse und Rothirsch beeinflussen durch Verbiss, Schälen, Fegen und Schlagen die Waldverjüngung massiv. Verbiss kann die Anzahl der Jungbäume reduzieren, deren Aufwachsen verlangsamen und die Artenzusammensetzung verändern. Mit Vorliebe verbissen werden beispielsweise Weisstanne, Bergahorn, Eiche, Vogelbeere oder die Eibe. Eine möglichst vielfältige, standortgerechte Baumartenzusammensetzung ist hingegen die wichtigste Voraussetzung für einen widerstandsfähigen Wald und wird vom Waldgesetz sogar explizit verlangt.
Grössere Wildschäden im Wald waren denn auch vor mehr als 10 Jahren Anlass für die Gründung einer «Wald-Wild-Lebensraum-Kommission (WWLK) im Kanton St.Gallen. Diese ist beauftragt, die Wald-Wild-Thematik zu bearbeiten. In der Kommission wirken Vertreter der Jagd, des Waldes, der Landwirtschaft und der kantonalen Ämter mit. Die WWLK hat sich in Bezug auf den Umgang mit den Wildschäden im Wald zwischenzeitlich auf eine verbindlichere Praxis einigen können. Dazu wurde ein spezielles Wildschadenformular geschaffen, welches eine einheitliche Praxis mit Wildschaden ermöglichen soll. Von der Meldung des Schadens, über die Bearbeitung und mit der Beurteilung der Schadenhöhe soll künftig ein einheitlicher Ablauf gewährleistet werden.
Ergänzend zum neuen Wildschadenformular wurde auch die Checkliste zum Thema Wildschaden aktualisiert. Aufbauend auf den gesetzlichen Verordnungen informiert diese Checkliste über die wichtigsten Punkte.
Die Meldepraxis für Wildschäden soll aber nicht nur die Praxis bei Schäden vereinheitlichen und regeln. Sobald sich das Meldewesen etabliert hat, können die gesammelten Daten kantonsweit als Grundlage für die Jagdplanung und für Massnahmen in der Waldplanung verwendet werden. Mit einer einheitlichen Praxis soll ein proaktiverer Umgang mit den Wildschäden durch Jägerschaft und Waldbesitzern erzielt werden. Der Umgang mit Wildschäden kann so vermehrt fakten- und basisorientiert erfolgen, viele der wenig zielführenden Diskussionen zwischen Wald und Jagd sollen dann endlich der Vergangenheit angehören.
Waldbesitzer und alle Betroffenen sind aufgefordert, entstandene Wildschäden jeweils rasch und umfassend mit dem Wildschadenformular an den zuständigen Wildhüter zu melden.