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Ausbildung für Waldarbeiten: Übergangsfrist läuft bis Ende 2021

Alle Personen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ohne Berufsausbildung als Forstwart/Forstwartin ausführen, müssen ab 1.1.2022 über einen entsprechenden Kursnachweis verfügen. Das gilt z.B. für Landwirte aber auch für Angestellte und Lernende in der Landwirtschaft und für Personen aus anderen Bereichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.