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Kantonsrat Session

Verband & PolitikLesezeit 5 min.

Teilerfolg beim Einführungsgesetz zum eidgenössischen Waldgesetz

An der Kantonsratssession vom 28. – 30. November wurde unter vielen Traktanden auch der aus unserer Motion entstandene II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (Geschäft 22.22.12), behandelt. Die vorberatende Kommission war sich in zwei Sitzungen nicht einig über die Stossrichtungen, wer denn nun die zusätzlichen Schutzwaldgelder finanzieren soll. Das war auch im Kantonsrat so und es wurde eine lange Debatte geführt. So wurde der Antrag die restlichen 20% der Schutzwaldbeiträge auch über den Kanton zu finanzieren sowie die Fassung der Regierung mit den Gemeindebeiträgen abgelehnt. Die Fassung der Regierung, welche der Verband unterstützt hat, wurde mit 58 Nein 51 Ja und 4 Enthaltungen verworfen. Mit diesen Entscheiden hätte der Wald nicht nur die 20% Restfinanzierung verloren, sondern auch die Möglichkeit in der nächsten NFA Periode zusätzliche Bundesgelder anzufordern. Kantonsrat Hüppi, Gommiswald stelle am 29. November im Rahmen der Budgetdebatte den Antrag, 1.6 Mio zusätzlich für die Schutzwaldpflege ins Budget aufzunehmen. Dies entspricht den restlichen 20% aus der Schutzwaldpflege sowie dem Antrag vom Vortag die Gelder über den Kanton einzuschiessen. Der Rat stimmte dem Antrag mit 72 Ja, 38 Nein und 9 Enthaltungen zu. Somit wird für das nächste Jahr der Schutzwaldpflegebeitrag um 1.6 Millionen erhöht. Nun ist es wichtig, dass diese zusätzliche Finanzierung auch über weitere Jahre in den Finanzplan kommt, damit der Wald nachhaltig und intensiver gepflegt werden kann. Der Finanzplan wird voraussichtlich in der Februarsession 2023 in den Rat kommen. Wir danken allen beteiligten Kantonsräten, insbesondere Kantonsrat Bruno Cozzio für den Einsatz zugunsten des St. Galler Waldes.

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