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Vorschlag für die Leistungsvereinbarung Wald im Kanton St.Gallen

 


 

 

 

1.  Allgemeine Grundüberlegungen

Der Vorstand des Waldwirtschaftsverbandes Kanton St. Gallen und Fürstentum Liechtenstein erhielt vor der Generalversammlung 2004 einen schriftlichen Antrag zur Initialisierung einer Initiative zwecks Einführung eines „Waldfünflibers“ zur Finanzierung von Erholungsleistungen, die heute nicht abgegolten werden. Der Vorstand ging mit viel Verständnis auf das Thema ein. Der Vorstand war der Meinung, dass die Inwertsetzung von Leistungen gegenüber der Allgemeinheit einer Lösung bedarf. Er sah allerdings einen anderen Weg. Er schlug der Generalversammlung 2004 vor, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, vor mit dem Auftrag: Vorschläge für die Inwertsetzung der öffentlichen  Leistungen zu Handen der Waldeigentümer zu erarbeiten. Die Generalversammlung folgte diesem Antrag. In der Folge erarbeitete die Arbeitsgruppe unter Beizug eines externen Beraters das vorliegende Papier als Diskussionsgrundlage.

 

Das langfristige Ziel der Forstbetriebe sind optimale Bewirtschaftungseinheiten und -formen. Im Zuge der Waldbewirtschaftung erbringt der Eigentümer jedoch häufig Leistungen, die in einem rein wirtschaftlich geführten Betrieb nicht zwingend, aber von der Allgemeinheit gewünscht werden und einen entsprechenden Mehraufwand bedeuten. Mit Hilfe der "Leistungsvereinbarung Wald" sollen diese Massnahmen erfasst und entschädigt werden. Dabei ist es nicht zwingend, alle Leistungen oder Infrastrukturen in und um den Wald in einer solchen Vereinbarung zusammenzufassen. Einzelne Aspekte, wie zum Beispiel das Thema Wasser oder Infrastrukturen im Bereich Freizeit und Erholung, können davon losgelöst betrachtet und separat geregelt werden. Das im Folgenden dargestellte Model orientiert sich an den Vorgaben der aktuellen Wald-entwicklungsplanung (WEP). Diese Planung sieht eine Einteilung des Waldgebiets gemäss seiner Vorrangfunktion vor. Die Waldentwicklungsplanung unterscheidet dementsprechend zwischen

 

1.      Erholungswald

 

2.      Schutzwald

 

3.      Naturschutz und Lebensraum

 

4.      übriger Wald

 

Für den Schutzwald bzw. für die Biodiversität bestehen bereits Regelungen. Es liegt daher nahe, auch für die beiden anderen Waldtypen entsprechende Vertragsmodelle zu entwickeln.

Ziel ist es, eine minimale Pflege zu garantieren, welche die Grunderwartungen der Allgemeinheit abdeckt. Diese Grunderwartung soll im Sinne einer leistungsgebundenen Pauschale abgegolten werden. D.h., dass nur konkrete Massnahmen entschädigt und nicht allgemeine Flächenpauschalen ausbezahlt werden. Die Kontrolle der Massnahmen erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Förderpraxis von Waldbauprojekten über entsprechende Weiserflächen. Leistungen, Erwartungen oder Wünsche, die darüber hinausgehen, sollen künftig zusätzlich über spezielle Vereinbarungen geregelt bzw. separat verrechnet werden.

 

1.1 Vorgehen 

 

Für die Erarbeitung dieser Leistungsvereinbarung wurde seitens des Waldwirtschaftsverbands Kanton St. Gallen / Fürstentum Liechtenstein eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Waldbesitzer, der Politischen Gemeinden, des Revierdienstes sowie des Kantonsforstamtes zusammengestellt (Teilnehmer siehe Anhang). In einem ersten Schritt wurden aus Studien notwendige Massnahmen und Berechnungen entnommen und anschliessend durch die Vertreter des Forstdienstes aus drei unterschiedlichen Forstrevieren in einer eintägigen Arbeitssitzung plausibilisiert. Dabei wurde zusätzlich auf vorhandenes Zahlenmaterial aus weiteren Revieren zurückgegriffen. In den folgenden Sitzungen wurden die Ergebnisse gemeinsam mit der Arbeitsgruppe diskutiert, neue Anregungen aufgenommen und bestehende Informationen entsprechend überarbeitet.

 

So konnten unter anderem bereits bestehende Muster des Kantons St. Gallen als auch Beispiele weiterer Kantone hinzugezogen und die Ergebnisse des Workshops "Leistungsvereinbarungen Wald" im Rahmen der Seminarreihe Fortbildung Wald und Landschaft des Schweizerischen Forstvereins (30. Juni 2005) berücksichtigt werden. Nationale sowie internationale Untersuchungen lieferten weitere wichtige Anregungen.

 

In einem weiteren Schritt wurde das Berechnungsmodell am Beispiel einer Gemeinde vorgestellt und die Gesamtkosten anschliessend auf die Waldregionen bzw. den Gesamtkanton extrapoliert. Ein Vorschlag für das eigentliche Vertragsmodell ist zurzeit noch in Bearbeitung.

 

 

 

 

 

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